Rechtsanwalt Bernd Rainer Weber

Rechtsanwalt Weber ist seit 1997 auch überregional als Rechtsanwalt umfassender rechtlicher Berater für Unternehmen und Privatpersonen. RA Weber wurde 2006 als fachliche Zusatzqualifikation der Titel FACHANWALT für ARBEITSRECHT verliehen. Seit 2017 ist RA Weber auch FACHANWALT für ERBRECHT.

Rechtsanwalt Weber betreut Sie individuell als persönlicher Ansprechpartner und berät Sie außergerichtlich, vertritt Sie vor Behörden oder Gericht und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche.

Als FACHANWALT für ARBEITSRECHT ist RA Weber bei sämtlichen arbeitsrechtlichen Themen kompetenter Ansprechpartner für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Mit dem Spannungsfeld der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretungen (Betriebsratsgremien, Schwerbehindertenvertretung, etc.) ist RA Weber auch aufgrund seiner Berufserfahrung in der Zeit als Justiziar und stellvertretender Leiter der Rechtsabteilung eines bundesweit tätigen Unternehmens bestens vertraut.

Als FACHANWALT für ERBRECHT ist RA Weber innerhalb der Bürogemeinschaft als freier Mitarbeiter für die auf Erbrecht und Vorsorge spezialisierte Kanzlei LAUCK. tätig.

Die Korrespondenzsprachen sind Deutsch und Englisch.

Rechtsanwalt Weber ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland vertretungsberechtigt.

Persönliche Daten:

Kontakt

    weber@zurechtweber.de
Tel: 0351 65887722